Städtebauliche Erneuerungsprozesse können in die persönlichen Lebensumstände der Bewohner, Grundeigentümer und Gewerbetreibenden eingreifen. Dies gilt insbesondere in Gebieten mit modernisierungsbedürftiger oder baufälliger Bausubstanz, abbruchverdächtigen Häusern – oder bei energetischer Sanierung. Um Härten und Benachteiligungen zu vermeiden, unterstützt plankontor Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von Sozialplänen und erarbeitet Empfehlungen und Grundsätze zum Sozialplan nach BauBG. In den von uns betreuten Sanierungsgebieten unterstützen wir die Kommune bei der Umsetzung und Fortschreibung der Sozialpläne.
Erarbeiten von Grundsätzen zur Sozialplanung für die Nördliche Altstadt Wismar nach BauGB und Empfehlungen für das Erneuerungskonzept
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